Tipp: Schießsportvereine ohne "Tradition"

Wer den Begriff "Schürzenverein" hört, denkt meist an Trachten und Schützenfeste. Das muss - und sollte - aber nicht sein. Alkohol und Waffen passen m.E. nicht zusammen. Daher lehne ich solche Vereine grundsätzlich ab. Es gibt aber auch reine Schießsportvereine ohne das ganze TamTam. Hier ist das Schießen im Fokus und nichts anderes. Erkundigt euch in eurer Gegend nach solchen Clubs. Dies erwartet euch dort:

Der Erwerb und der legale Besitz von Waffen ist in Deutschland über das Waffenrecht und die Waffenverwaltungsvorschrift geregelt. Da ich in vielen vergangenen Diskussion immer wieder festgestellt habe, dass den meisten nicht bekannt ist, wie aufwändig der Weg zum legalen Waffenbesitz in Deutschland ist, möchte das in diesem Beitrag darlegen. Es ist nämlich nicht so, dass ich einfach in einen Schießsportverein eintrete und mir dann beliebig viele Waffen kaufen kann, das Gegenteil ist der Fall: Bis ein Sportschütze eine Waffe erwerben kann, vergeht wenigstens ein Jahr.

Der erste Schritt ist dabei das Interesse am Schießsport. In der Regel macht der Interessierte bei einem Schnupperschießen mit, wo meist klein anfangen wird: Kleinkaliber Kurz- und Langwaffen, danach vielleicht eine 9 mm Kurzwaffe. Beim zweiten Schnupperschießen dann vielleicht auch mal Ordonanzgewehr oder .357 Magnum und .45 Automatic Colt Pistol. Am Ende wird dann entschieden, ob dem Verein beigetreten wird, oder nicht.

Mit Eintritt in einen Schießsportverein, beginnt eine Art Probezeit für den Schützen. Er muss nun mit dem Training beginnen, denn nur wer mindestens 18 Mal in 12 Monaten trainiert und dies gegenüber der Waffenbehörde nachweist, hat überhaupt ein Bedürfnis eine Waffe zu erwerben. Zum Nachweis führt jeder Sportschütze ein Schießbuch, in dem festgehalten wird, wann er welche Disziplin in welchem Kaliber auf welche Entfernung geschossen hat. Der jeweilige Schießleiter des Vereins unterzeichnet und beglaubigt die Schießnachweise.

Der Zweite Schritt ist der Eintritt in einen Schießsportverband, der Disziplinen und Wettkämpfe anbietet, die man schießen möchte. Ich z.B. bin dem Bund der Militär und Polizeischützen e.V. beigetreten, weil ich gerne mit alten Repetierwaffen und Dienstpistolen schieße. Die Disziplinen heißen „Dienstgewehr 1“ (300 m liegend), oder „Dienstpistole 1“ (25 m stehend zweihändig). Daneben gibt es auch noch dynamische Disziplinen, aber das würde jetzt wohl zu weit gehen. Die Mitgliedschaft in einem Verband ist wichtig, denn nur wer an Wettkämpfen teilnimmt, kann für die entsprechende Disziplin später den Erwerb einer Waffe beantragen.
Bereits beim Eintritt in den BDMP e.V. musste ich übrigens mein Führungszeugnis mit einreichen. Der Verband sichert sich ab, dass nur rechtstreue Bürger als Mitglied aufgenommen werden.

Innerhalb des ersten Jahres muss der Schütze zudem eine staatlich anerkannte Waffensachkundeprüfung ablegen. Die Sachkundeprüfungen werden dabei von verschiedenen Schießsportverbänden wie dem Westfälischen Schützenbund angeboten. Es gibt eine theoretische und praktische Prüfung, die mit einer Führerscheinprüfung vergleichbar ist. Wer besteht, erhält ein Sachkundezeugnis.

Wer Waffen legal erwerben will, muss die sichere Aufbewahrung gewährleisten. Deswegen muss vor dem Erwerb einer Waffe ein genormter Schrank angeschafft werden. Ich habe mir gebraucht einen Tresor der Klasse A mit einem Innentresor der Klasse B gekauft. In diesem Tresor darf ich maximal 10 Langwaffen und zwei Kurzwaffen lagern. Zudem muss die Munition gesondert gelagert werden, die passende Munition darf niemals bei der Waffe gelagert werden. Deswegen wird bei den A/B Schränken in der Regel „über Kreuz“ gelagert. Die Munition für die Kurzwaffen liegt dann im A Schrank, wo die Gewehre stehen und die Munition für die Gewehre liegen im B Fach, wo die Pistolen lagern. Ich selbst habe aber im Vereinsheim noch ein kleines Schließfach, wo ein Teil der Munition ebenfalls gelagert werden kann.
Beim Beantragen einer Waffenbesitzkarte wird der Waffenbehörde durch Rechnungen und Fotos nachgewiesen, dass die Waffen auch sicher verwahrt werden können.

Hat der Schütze nun nach einem Jahr ein Bedürfnis, die notwendige Sachkunde und die geeignete Möglichkeit zur sicheren Verfahrung von Waffen und Munition, kann er beim Verein den Kauf einer bestimmten Waffe für eine bestimmte sportliche Disziplin beantragen. Nehmen wir mal ein realistisches Beispiel: Ich möchte mir demnächst eine Lee Enfield No.4 Mk I im Kaliber .303 British für die Disziplinen Dienstgewehr 1 und Dienstgewehr 2 beim BDMP kaufen. Hält mich der Vereinsvorstand für persönlich geeignet, eine Waffe zu erwerben, wird der Antrag samt Schießbuch an den Schießsportverband – in meinem Fall der BDMP – geschickt. Der Verband prüft dann die Einträge im Schießbuch und stellt fest, ob ein sportliches Bedürfnis besteht. Ist dies der Fall, dann erteilt der Verband seine Zustimmung.

Der Schießsportverein übt an dieser Stelle eine soziale Kontrollfunktion aus: Nur wer wirklich zum Führen einer Waffe auf dem Schießstand geeignet ist, erhält auch die Zustimmung. Und nein, nicht jeder bekommt die Zustimmung, in unserem Verein wurde die Zustimmung auch schon mal verweigert. Denn letztendlich ist es so: Genehmigt der Verein einem Neu-Schützen eine Waffe, obwohl dieser ein Sicherheitsproblem darstellt, wird diese Person auf dem Schießstand zum Risiko für die restlichen Vereinsmitglieder. Deswegen sind die die Vereine da sehr vorsichtig.
Der Verband prüft nur, ob das Bedürfnis für eine Disziplin überhaupt vorhanden ist. Dies ist der Fall, wenn an Wettkämpfen teilgenommen wird und regelmäßig trainiert wird.

Dann folgt der erste Gang zur örtlichen Waffenbehörde, wo alle Unterlagen eingereicht werden und eine Waffenbesitzkarte beantragt wird. Die Behörde durchleuchtet den Antragsteller dann über das Bundeszentralregister (Führungszeugnis, kurz: BZR) und das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (laufende Verfahren, kurz: ZStV). Liegen keine Einträge und keine Waffenbesitzverbote vor, wird die Waffenbesitzkarte genehmigt und kann vom Antragsteller abgeholt werden. Die Überprüfung geschieht übrigens regelmäßig automatisiert, so das bei rechtsuntreu gewordenen Bürgern die Waffen „zur Vernichtung eingezogen“ werden können, wie es im Amtsdeutsch heißt.

Bei der Abholung der Waffenbesitzkarte würde dann der Kauf der ersten Waffe über einen sogenannten Voreintrag beantragt. Sprich: Ich sage meiner Sachbearbeiterin, ich möchte ein Gewehr im Kaliber .303 British auf grüne WBK mit Voreintrag kaufen, was dann mit Datum in die Karte gedruckt wird und ein Jahr gültig ist. Innerhalb dieses einen Jahres ist es mir möglich bei einem Händler, oder auch von privat ein Gewehr im Kaliber .303 British zu erwerben.
Wenn ich die Lee Enfield dann gekauft habe, muss ich innerhalb von 14 Tagen den Kauf bei der Behörde anmelden. Zudem muss der Verkäufer den Verkauf melden. Das bedeutet in der Praxis, dass Käufer und Verkäufer zu ihrer örtlichen Waffenbehörde gehen und die Waffe ein- bzw. austragen lassen. Dabei wird festgehalten, wann die Waffen von wem gekauft, und beim Verkäufer an wen verkauft wurde. So ist „der Besitzweg“ einer legalen Waffe klar nachvollziehbar, denn die Daten werden selbst nach Vernichtung einer Waffe noch 30 Jahre lang aufbewahrt. Erst danach werden sie gelöscht.

Wird eine zweite Waffe beantragt, dann wiederholt sich das Ganze selbstverständlich. Zudem gibt es noch die Einschränkung, dass pro halbem Jahr nur zwei Waffen erworben werden können.

Eine Besonderheit gibt es im Waffenrecht allerdings noch: Wer unter 25 Jahren ist und eine Kurzwaffe (Revolver/Pistole) in einem Kaliber größer als .22lfB (Kleinkaliber) erwerben will, der muss das Gutachten einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vorlegen, welches attestiert, dass der Antragsteller die persönliche Eignung dazu besitzt.

Ich will dieses System nun gar nicht bewerten, ich wollte einfach nur sehr detailliert aufzeigen, wie die gängige Praxis aussieht und welche Schritte dem legalen Erwerb einer Waffe vorausgehen.

Zum Schluss noch ein wenig Hintergrundinformationen…

Wer darf was schießen?

8 – 11 Jahre: Lichtgewehrschießen (Laser)
12 – 13 Jahre: Luftgewehr und Luftpistole im Kaliber 4,5mm
14 – 17 Jahre: Kleinkalibergewehr und Kleinkaliberpistole im Kaliber .22lfB
Ab 18 Jahre: Keine weiteren Beschränkungen, lediglich der Besitz ist eingeschränkt bis 25 Jahren

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